Ob das schon jeder Tesla Fahrer wahrgenommen hat. Die Zufahrt zum Tesla Supercharger in Braak (Braaker Mühle) , Ausfahrt Stapelfeld an der A1 zwischen Hamburg und Lübeck, ist an den Tagen Freitag, Samstag und Sonntag zwischen 22.00 und 06.00 nur für Anlieferverkehr gestattet. Ob nun ein ladewilliger Tesla als Anlieferer zu verstehen ist, kann ich nicht beurteilen.
Das dort angebrachte amtliche Verkehrszeichen “Verbot für Fahrzeuge aller Art“ (Zeichen 250) verbietet ohne Einschränkung das Befahren der Straße. Das Verbot kann durch Zusatzzeichen und -tafeln auf bestimmte Fahrzeugarten (auch für bestimmte Tage) beschränkt werden.
In diesem Falle also eine Einschränkung auf die Nachtzeiten am Wochenende mit Ausnahme von Anlieferern.
Im Zweifelsfalle rate ich also dazu, etwas im Auto zu haben, was man anliefert, z.B. eine „leere Brötchentüte“ und diese dann vor der Eingangstür der Braaker Mühle zu platzieren.
Und ob unsere ausländischen Tesla Fahrer vor allem aus Skandinavien diesen Zusatz verstehen?
Vielleicht zeigt die Polizei ja auch netterweise Kulanz, wenn ein Teslafahrer diese Regelung mißachtet.
Einfacher wäre die Rechtslage, wenn statt des Anlieferverkehr der Anliegerverkehr freigegeben wird, denn dann sind nach geltender Rechtsmeinung auch
- Bewohner von Häusern und Wohnungen in dieser Straße,
- Besucher dieser Bewohner und Lieferanten,
- Hotelgäste,
- Inhaber und Mitarbeiter von Geschäften, Büros, Praxen oder Kanzleien in dieser Straße,
- deren Kunden, Patienten oder Mandanten
inkludiert. Letztere Punkt wäre dann eindeutig, weil Tesla Fahrer eindeutig Kunden von Tesla sind und die dort rund um die Uhr bereitgestellte Leistung des Superchargers in Anspruch nehmen.